Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15092
OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11 (https://dejure.org/2011,15092)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.04.2011 - 1 Ws 172/11 (https://dejure.org/2011,15092)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. April 2011 - 1 Ws 172/11 (https://dejure.org/2011,15092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Das Versäumnis einer Rechtsmittelfrist aufgrund verzögerter Postlaufzeiten fällt nicht zulasten des Absenders aus; Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis durch verzögerte Postlaufzeiten

  • verkehrslexikon.de

    Die Ungewissheit über die tatsächlich benötigte Postlaufzeit, die auch auf dem frühen Dienstschluss eines Gerichtes an einem Freitag bereits um 12.00 Uhr beruhen kann, geht nicht zu Lasten des Absenders einer Rechtsmittelschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Versäumnis einer Rechtsmittelfrist aufgrund verzögerter Postlaufzeiten fällt nicht zulasten des Absenders aus; Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis durch verzögerte Postlaufzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 S 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten; Früher Dientschluss eines Gerichts an einem Freitag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Früh ins Wochenende

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zugang eines Einschreibens bei Gericht

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück - 7 Ns 37/11
  • OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11
    Auch in einem solchen Falle ist der Bürger aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit so zu stellen, als sei das Schriftstück rechtzeitig in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (vgl. BGH, Beschluss v. 25.04.2006, IV B 20/05, BGHZ 167, 214 ).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11
    Insbesondere ist der Bürger berechtigt, eine ihm eingeräumte prozessuale Frist bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 11.02.1976, 2 BvR 652/75 , BVerfGE 41, 323, und v. 03.10.1979, 1 BvR 726/78 , BVerfGE 52, 203).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11
    Insbesondere ist der Bürger berechtigt, eine ihm eingeräumte prozessuale Frist bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 11.02.1976, 2 BvR 652/75 , BVerfGE 41, 323, und v. 03.10.1979, 1 BvR 726/78 , BVerfGE 52, 203).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen unzutreffend

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11
    Deshalb kommt es vorliegend nicht darauf an, ob - wofür manches spricht - der Angeklagte auf nur einen Tag Postlaufzeit Vertrauen durfte (so SchleswigHolst. Landessozialgericht, Urteil v. 01.07.2010, L 5 KR 46/09 , bei juris, unter Berufung auf eine aktuelle Auskunft der Deutschen Post AG, wonach 95 % aller Briefe den Adressaten am nächsten Werktag nach der Einlieferung erreichen) oder mit einer Dauer von zwei Tagen für die Beförderung rechnen musste (so z.B. OLG Stuttgart, Beschluss v. 03.08.2009, 1 Ss 1215/09 , NStZ-RR 2010, 15).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 2 Ws 94/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11
    Eine solche Ungewissheit über die Postlaufzeit, die auch auf der innerbehördlichen Dienstzeitregelung beruhen kann, geht nicht zu Lasten des Angeklagten (vgl. Brandenb. OLG, Beschluss v. 30.06.2005, 2 Ws 94/05 , bei juris).
  • BFH, 31.08.2006 - IV B 20/05

    Mitunternehmerschaft: GmbH-Anteile als Sonderbetriebsvermögen II; kumulative

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11
    Auch in einem solchen Falle ist der Bürger aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit so zu stellen, als sei das Schriftstück rechtzeitig in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (vgl. BGH, Beschluss v. 25.04.2006, IV B 20/05, BGHZ 167, 214 ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 46/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11
    Deshalb kommt es vorliegend nicht darauf an, ob - wofür manches spricht - der Angeklagte auf nur einen Tag Postlaufzeit Vertrauen durfte (so SchleswigHolst. Landessozialgericht, Urteil v. 01.07.2010, L 5 KR 46/09 , bei juris, unter Berufung auf eine aktuelle Auskunft der Deutschen Post AG, wonach 95 % aller Briefe den Adressaten am nächsten Werktag nach der Einlieferung erreichen) oder mit einer Dauer von zwei Tagen für die Beförderung rechnen musste (so z.B. OLG Stuttgart, Beschluss v. 03.08.2009, 1 Ss 1215/09 , NStZ-RR 2010, 15).
  • KG, 02.12.1998 - 5 Ws 591/98
    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11
    Der Senat teilt deshalb nicht die Ansicht, dass ein Einsender den - wegen des vor dem Ablauf der Rechtsmittelfrist liegenden Geschäftsschlusses - verspäteten Zugang eines der persönlichen Übergabe bedürfenden Schriftstückes zu vertreten habe (anders etwa KG, Beschluss v. 02.12.1998, 5 Ws 591/98, bei juris).
  • BGH, 20.03.2018 - AnwZ (Brfg) 8/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob der Klägerin - wie von ihr rechtzeitig innerhalb der Frist gemäß § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO beantragt - wegen der vorgenannten Versäumung einer rechtzeitigen Einreichung des Prozesskostenhilfeantrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1 VwGO) gewährt werden kann, weil sie unter Zugrundelegung ihres oben genannten Wiedereinsetzungsvorbringens auf einen Zugang ihres Einwurfeinschreibens bereits am nächsten Werktag trotz des Umstands hätte vertrauen dürfen, dass die Einlieferung hier an einem Samstag erfolgt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. September 1988 - 6 C 1/88, juris Rn. 12 mwN; LAG Köln, Urteil vom 8. November 2011 - 11 Sa 1410/09, juris Rn. 16 [jeweils für vergleichbare Fallgestaltungen bejahend]; vgl. auch OLG Oldenburg, NStZ-RR 2014, 113, und ZfS 2011, 471 [jeweils zum normalen Einschreiben]; OLG Hamm, NJW 2009, 2230, 2231; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 Ws 956/15, juris Rn. 3 mwN und Leitsatz [jeweils zum Einwurfeinschreiben]; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Ws 357/14, juris Rn. 8 ff. [zum Einschreiben mit Rückschein]; vgl. ferner Hessisches LSG, Urteil vom 31. August 1978 - L 6 An 641/77, juris Rn. 26; aA KG Berlin, Beschluss vom 30. August 2000 - 3 Ws 397/00, juris Rn. 4 mwN, und NStZ-RR 2006, 142 mwN; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 4 PA 205/17, juris Rn. 3 f. [jeweils zum normalen Einschreiben]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2010, 15 f. [zum Einwurfeinschreiben, unter Heranziehung des § 270 Satz 2 ZPO]; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2011, 116 mwN [für das normale Einschreiben verneinend, für das Einwurfeinschreiben offenlassend]; OVG Münster, NJW 1996, 2809 [zum Einschreiben mit Rückschein]).
  • OLG Oldenburg, 16.09.2013 - 1 Ws 547/13

    Vertrauen eines Rechtsmittelführers auf Einhalten der normalen Postlaufzeit

    Die Auswahl eines Einschreibens als beweiskräftigere Versandart anstelle eines normalen Briefs oder Einwurfeinschreibens kann dem Rechtsmittelführer im Übrigen ohnehin nicht zum Vorwurf gemacht werden, da die abweichende Bewertung eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten bedeuten würde, wobei der Rechtsmittelführer auch berechtigt ist, eine Frist voll auszuschöpfen (so schon Entscheidung des Senats vom 13. April 2011, 1 Ws 172/11, Rn. 7, 8 - bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht